Aufgrund der steigenden Fallzahlen, hat der Hochtaunuskreis die bislang geltenden Freiheiten wieder eingeschränkt!

In den für uns relevanten Teilen der kürzlich erlassenen Allgemeinverfügung (Link) heißt es:

c) Der Einlass in die Innengastronomie ist nur für Gäste mit Negativnachweis nach § 3 Co-SchuV gestattet; das gilt nicht für Betriebsangehörige in Betriebskantinen.
 
e) Der Einlass in die Innenräume von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie in die Innenräume von Sportstätten (Fitnessstudios, Hallenbäder oder Sporthallen) ist nur mit Negativnachweis nach § 3 CoSchuV gestattet; das gilt nicht für den Spitzen- und Profisport.

Aus diesen Gründen musste das Präsidium entscheiden, dass ab sofort die 3 G Regel (Geimpft, Genesen oder Getestet) im Schützenhaus gilt.

Uns ist diese Entscheidung nicht leicht gefallen, ist aber leider die einzige Alternative zum Schließen des Schießbetriebs.

Daher bitten wir Euch, Euren persönliche Status (Impfpass, App, Testergebnis, Genesungsbescheinigung, etc…) im Schützenhaus unaufgefordert nachzuweisen. Die tägliche Anwesenheitsliste (gilt für drinnen und draußen) mit Kommen / Gehen Zeit wird entsprechend um den Status (GGG) erweitert.

Jeder ist verpflichtet, sich in diese Anwesenheitsliste einzutragen!

Wir bitten um Euer Verständnis und hoffen auf eine baldige Aufhebung dieser Auflagen.

DAS PRÄSIDIUM