Ab 12 Jahren darf man Druckluftwaffen schießen wenn das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten vorliegt oder diese anwesend sind. In besonderen Ausnahmefällen mit ärztlichem Gutachten und nach Genehmigung durch die Behörde ist dies bereits ab 10 Jahren erlaubt.

Ab 14 Jahren darf man zusätzlich mit Kleinkaliberwaffen im Kaliber .22lr schießen (auch hier Einverständnis der Sorgeberechtigten Voraussetzung!)

Das Großkaliberschießen ist ab vollendetem 18. Lebensjahr erlaubt.

Da das Bogenschießen und das Blasrohrschießen nicht unter das Waffengesetz fallen, gibt es hier keine Altersbeschränkungen! Schon die Kleinsten sind hier außerordentlich erfolgreich unterwegs ;-)

 

Hinweis: Diese Altersgrenzen gelten für das Schießen z. B. mit Vereinswaffen. Für den Erwerb eigener Schusswaffen gelten eigene Altersgrenzen!