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Ein Waffenschein berechtigt den Inhaber eine scharfe Waffe "zu führen"! Das heißt ein Waffenscheininhaber darf z. B. mit einer geladenen Waffe im Holster spazieren gehen, im Auto rumfahren oder Einkaufen gehen! Waffenscheine werden allerdings nur für "besonders gefährdete Personen" ausgestellt. Dies muss man der Behörde nachweisen - was zu 99,99% nicht gelingen wird! Heutzutage bekommen selbst Juweliere keinen Waffenschein mehr...  Hohe Politiker dagegen schon eher ;-)

Eine Waffenbesitzkarte ist das, was wir Sportschützen haben! Sie berechtigt uns eine Waffe und die dafür bestimmte Munition zu kaufen und die Waffe "zum vom Bedürfnis umfassten Zweck" zu nutzen. Dieser "vom Bedürfnis umfasste Zweck" ist bei uns NUR das Sportschießen und alles, was dazu gehört! Eine Nebentätigkeit als Türsteher zählt nicht dazu - das würde granatenhaften Ärger geben! Auch "Wandern gehen" und eine Waffe als Schutz vor Wölfen dabei haben, ist uns NICHT erlaubt!

Sportschützen dürfen Waffen nur in einem verschlossen Behältnis, ungeladen und von der Munition getrennt transportieren (genaugenommen ist dieser Transport eine erlaubnisfreie Sonderform des "Führens" einer Waffe). Und dieses auch nur zu dem "vom Bedürfnis umfassten Zweck" - also zum Schützenverein, zu Wettkämpfen oder zum Büchsenmacher...