Es gibt gesetzliche Mindestanforderungen wenn man eine erlaubnispflichtige Waffe haben möchte. "Abkürzungen", welcher Art auch immer, sind nicht möglich!

Man muss:


Sind alle gesetzlichen Anforderungen für die Beantragung einer erlaubnispflichtigen Waffe erfüllt, dann kann man einen Antrag auf die Ausstellung einer sogenannten Bedürfnissbescheinigung an den Schießsportverband stellen. In diesem Antrag wird die gewünschte Waffe beantragt - diese muss im entsprechenden Verband (bei uns Hessischer Schützenverband bzw. Deutscher Schützenbund) zugelassen sein. Der Verband prüft den Antrag und stellt dann in der Regel eine Bedürfnissbescheinigung aus (auch das ist kostenpflichtig!). Mit dieser Bescheinigung kann man bei seiner zuständigen Behörde die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte beantragen.

Die zuständige Behörde wird nun im Vorfeld die Zuverlässigkeit des Antragstellers prüfen - ggf. unter Einbeziehung weiterer Bundes- und Landesbehörden. Hat die Behörde keine Einwände, wird sie eine Waffenbesitzkarte ausstellen.

Man sieht, der Weg ist weit  -  aber zu schaffen :-)