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Es gibt gesetzliche Mindestanforderungen wenn man eine erlaubnispflichtige Waffe haben möchte. "Abkürzungen", welcher Art auch immer, sind nicht möglich!

Man muss:
  • Mindestens 1 Jahr aktiv in einem anerkannten Schießsportverband Mitglied sein
  • Mindestens 18 Jahre alt sein - für Großkaliber mindestens 25 Jahre alt sein (Ausnahmen siehe Waffengesetz)
  • Zuverlässig im Sinne des WaffG sein - vereinfacht gesagt, man darf nicht vorbestraft sein und/oder wegen Alkohol/Drogen/Gewaltdelikten auffällig geworden sein. Die Behörden fordern hierfür einen "unbeschränkten" Bundeszentralregisterauszug an in welchem auch Eintragungen enthalten sind, die im "normalen" polizeilichen Führungszeugnis wg. Verjährung nicht mehr enthalten sind. Leute mit einer "schweren Jugend" könnten also Probleme bekommen - auch im Alter. Ebenso haben "radikale Extreme" (egal welcher Richtung) nichts auf einem Schießstand verloren. WBK Anwärter werden daher mittlerweile auch vom Verfassungsschutz überprüft.
  • Sich regelmäßig schießsportlich mit erlaubnispflichtigen Waffen betätigen (Minimum 12 - 18 Termine pro Jahr)
  • Einen gesetzlich vorgeschriebenen und kostenpflichtigen Waffensachkundekurs absolvieren und die anschließende vorgeschriebene schriftliche und praktische Prüfung erfolgreich bestehen
  • Sich einen zugelassenen Tresor für die Aufbewahrung von Waffe(n) und Munition kaufen
  • Auch nach dem ersten Jahr weiterhin regelmäßig mit der Waffe trainieren - Behörden überprüfen regelmäßig das Fortbestehen des Bedürfnisses


Sind alle gesetzlichen Anforderungen für die Beantragung einer erlaubnispflichtigen Waffe erfüllt, dann kann man einen Antrag auf die Ausstellung einer sogenannten Bedürfnissbescheinigung an den Schießsportverband stellen. In diesem Antrag wird die gewünschte Waffe beantragt - diese muss im entsprechenden Verband (bei uns Hessischer Schützenverband bzw. Deutscher Schützenbund) zugelassen sein. Der Verband prüft den Antrag und stellt dann in der Regel eine Bedürfnissbescheinigung aus (auch das ist kostenpflichtig!). Mit dieser Bescheinigung kann man bei seiner zuständigen Behörde die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte beantragen.

Die zuständige Behörde wird nun im Vorfeld die Zuverlässigkeit des Antragstellers prüfen - ggf. unter Einbeziehung weiterer Bundes- und Landesbehörden. Hat die Behörde keine Einwände, wird sie eine Waffenbesitzkarte ausstellen.

Man sieht, der Weg ist weit  -  aber zu schaffen :-)